Étudiants

Es ist durchhaus möglich, ein Einkommen während des Aufenthaltes in Frankreich zu haben!

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Jobben neben dem Studium

Ausländische Studierende haben das Recht, während ihres Studiums in Frankreich zu arbeiten, sobald sie in einer Einrichtung eingeschrieben sind, die zur studentischen Sozialversicherung berechtigt (und wenn sie ein Aufenthaltserlaubnis besetzen, falls sie nicht EU-BürgerInnen ist). Dieses Recht betrifft alle Studierende, auch die, die zum ersten Mal nach Frankreich kommen, im ersten Studienjahr inskribiert sind oder Vollzeit in einer Sprachschule eingeschrieben sind.

Mindestlohn

In Frankreich beträgt der Mindeststundenlohn (SMIC Salaire minimum interprofessionnel de croissance
11,27 € brutto.

Studierende aus der Europäischen Union dürfen in Frankreich in den meisten Branchen bis zu 35 Stunden pro Woche (durée légale du travail) neben dem Studium arbeiten und benötigen dafür keine Aufenthaltsgenehmigung. Studierende, die in den Übersee-Gebieten arbeiten wollen, sollten sich bei der Préfecture des neuen Wohnortes darüber informieren, ob eine Aufenthaltsgenehmigung dafür notwendig ist.

Etudiant-salariés (Werkstudierende)

Um als Etudiant-salarié angesehen zu werden, muss man im Monat mindestens 60 Stunden gearbeitet haben.
Besondere Fragen über Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen in Frankreich können an den Pôles Emploi (französische Arbeitsämter) und an den Directions Départementales du Travail (Dienststellen des französischen Arbeitsministeriums auf Departement-Ebene) gestellt werden.

Studentische Arbeit innerhalb der Universität

Ausländische Studierende haben außerdem die Möglichkeit, eine studentische Arbeitsstelle innerhalb einer öffentlichen Hochschuleinrichtung zu bekommen. Es handelt sich hierbei um eine vertragliche Anstellung, um folgende Tätigkeiten auszuführen: Empfang von Studenten, Hilfe und Begleitung von behinderten Studenten, Tutorium, Unterstützung in Informatik und Hilfe bei Benützung neuer Technologien, kulturelle, wissenschaftliche, sportliche und soziale Aktivitäten, Hilfe beim Einstieg ins Arbeitsleben, Förderung des Studienangebots.