Das französische Gesundheitsystem ist dafür bekannt, eines der besten weltweit zu sein.

DIE EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE (EKVK)

Die Europäische Krankenversicherungskarte erleichtert Bürgern aus den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz den Zugang zur medizinischen Versorgung während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland. Diese Krankenversicherungskarte gilt unabhängig davon, ob man bei den Eltern mitversichert ist oder selbst versichert ist. Wenn man eine europäische Krankenversicherungskarte hat, muss man keine französische Krankenversicherung abschließen.

Falls der Studierende privat versichert ist, erstellt die Krankenkasse einen Beleg. Die Kopie der Karte muss bei der endgültigen Einschreibung (inscription administrative) vorliegen. Die Karte muss für das ganze Studienjahr gültig sein (von Oktober bis Juli des folgenden Jahres). Durch die Europäische Krankenversicherungskarte werden lediglich die Notfallversorgung (beispielsweise bei Knochenbrüchen, Zahnbeschwerden, Virusinfektionen und ähnlichen Notfällen) sowie die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes abgedeckt.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit eine Deckung der Krankenbehandlungen im Ausland besteht. In manchen Fällen empfiehlt sich eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung.

 

Wie funktioniert die Krankenversicherung in Frankreich?

In Frankreich ist die Anmeldung für die Sozialversicherung ist für alle Studierenden kostenlos und pflicht, unabhängig davon, ob es sich um französische oder ausländische Studierende handelt.  

Erste Anmeldung für die Krankenversicherung

Sollten Sie sich zum allerersten Mal für die Sozialversicherung anmelden, müssen Sie, sobald Sie sich bei Ihrer französischen Hochschule eingeschrieben sind, die Website https://etudiant-etranger.ameli.fr/#/ besuchen, sich dort anmelden und Ihr Konto mit den Informationen und Unterlagen, die von Ihnen verlangt werden, vervollständigen.

Die wichtigen Schritte zur Anmeldung

1. Eine vorläufige Bescheinigung bekommen

Dazu müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • Ihre Immatrikulationsbescheinigung für das laufende akademische Jahr oder Ihren Studentenausweis
  • Eine Bescheinigung über Einkünfte von mindestens 615 Euro pro Monat für die Dauer des laufenden Jahres
  • Ein Ausweisdokument

Sie erhalten eine vorläufige Sozialversicherungsnummer, zahlen Ihre Arztkosten vor und beantragen die Erstattung bei Ihrer Krankenkasse (Caisse Primaire d'Assurance Maladie, CPAM). 

 

2. Die Anmeldung abschließen

Dazu müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • Einen Nachweis über den Familienstand (z. B. Geburtsurkunde).
    Sollten Sie nicht-europäischen Studierende sein und wenn Sie aus Griechenland und Bulgarien kommen, wird eine Übersetzung verlangt. 
  • Ein auf Ihren Namen ausgestellter Bankauszug.
    Sollten Sie kein Bankkonto in Frankreich haben, können Sie die Bankdaten (IBAN) Ihres Kontos im Ausland angeben. 

 

3. Die Gesundheitkarte erhalten

  • Dazu müssen Sie ein persönliches Konto auf ameli.fr einrichten.
    Auf dieser Website und in Ihrem persönlichen Bereich können Sie Ihre Erstattungen verwalten. 

Wenn Ihre Anmeldung etwas länger dauert, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Ihr Krankenversicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem Datum der Einschreibung an Ihrer Hochschule. Alle Behandlungen, die Sie nach Ihrer Einschreibung erhalten, werden übernommen.